Wiederherstellung des Parkgewächshauses bleibt zunächst unvollendet
von Christian Wonitzki
Das sechste Jahr währen die Bauarbeiten am Parkgewächshaus im Eingangsbereich des Fürstlich Greizer Parks. Aufgeteilt in drei Bauabschnitte, werden die historische Nutzung als Orangerie, Arbeits- und Lagerräume für die Parkverwaltung und die Erweiterung des bestehenden Warmhauses am Westflügel teilweise aus Mitteln des Bundesprogramms zur Beseitigung von Hochwasserschäden 2013 geschaffen bzw. wiederhergestellt.
Nach dem zweiten Bauabschnitt wird es nun vorerst nicht weitergehen, da hierfür in der aktuellen Haushaltssituation das Geld fehlt.
Ein großer Teil der Ziele ist schon mit den ersten beiden Bauabschnitten erreicht: Bereits seit November 2022 können die wertvollen Kübelpflanzen im mit sensibler Klimatechnik ausgestatteten Kalthaus, erkennbar an den fassadenhohen Fenstern im Ostflügel, komfortabel überwintern. Weniger spektakulär ist der zweite Bauabschnitt, der 2026 zu Ende gebracht werden soll und im Wesentlichen der Parkverwaltung zugutekommt. Erfreulich, dass dabei auch an der Einrichtung einer Besuchertoilette festgehalten wurde. Der letzte Bauabschnitt wird sich nun nach Mitteilung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten nicht wie eigentlich vorgesehen direkt anschließen können, die beabsichtigte Erweiterung des Gewächshauskomplexes ist damit verschoben.
Die Gesamtkosten werden wohl die Sechs-Millionen-Euro-Marke erreichen. Zum Vergleich: Die Sanierung des Sommerpalais zwischen 2005 und 2011 verschlang 4,3 Mio. € - eine erstaunliche Differenz, die einen Eindruck der seitdem eingetretenen Baukostensteigerungen vermittelt.
Immerhin komplettiert die Sanierung des Parkgewächshauses die grundhafte Sanierung der relevanten Bauten im Greizer Park, ein Fazit, das erfreulich ist.
Im Parkgewächshaus lagern umfangreiche Archivmaterialien der Parkgeschichte - Pläne, Akten, fachliche Nachlässe, Pflanzlisten, historische Dokumente und vieles mehr. Dieser Fundus sollte unbedingt einer anforderungsgerechten archivalischen Unterbringung und Nutzbarkeit zugeführt werden.
[Korrigierte Fassung der ursprünglichen Mitteilung von 7.4.2025 - verursacht durch die Wiedergabe einer nicht korrekten Berichterstattung in der OTZ vom 2.4.2025.]