Fotografierverbot im Greizer Park?
von Christian Wonitzki
Neuerdings sorgt eine Mitteilung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in den Schaukästen an den Parkeingängen für Aufregung. Demnach soll, wer „im Fürstlich Greizer Park oder im Sommerpalais Fotos oder Videos aufnehmen möchte, vorab einen Antrag für eine Fotogenehmigung beantragen“. Dies gelte insbesondere für Anlässe wie Hochzeiten.
An der nebenstehenden Infotafel zur Parkordnung liest man dagegen, dass „Fotoaufnahmen für den privaten Gebrauch ohne Genehmigung möglich sind“. So lauten auch die Regelungen der „Bildrichtlinie“ der Stiftung, mit dem Vermerk weitgehender, sogar kommerzieller Verwertungsmöglichkeiten. Zustimmungspflichtig sind nach dieser Richtlinie nur aufwändige Berichterstattungen, Werbeaufnahmen, Fotoshootings, Musikvideos u. Ä.
Die Park- bzw. Schlossverwaltung sollte diese Verwirrung schnellstens beseitigen. Denn gewissenhafte Parkbesucher sind verständlicherweise verunsichert, ob man denn noch ein Handyfoto im Park machen darf.