Besucherordnung

Liebe Gäste!

Das Sommerpalais und der Park Greiz bilden ein Ensemble und Kulturdenkmal von besonderer historischer Bedeutung und hohem kunst-und kulturgeschichtlichem Wert. Sie stehen daher unter Denkmalschutz. Zugleich dient die Anlage der Erholung und Erbauung der Besucher. Tragen auch Sie mit Ihrem Verhalten dazu bei, dass diese Anlage für alle Besucher zum Erlebnis wird, insbesondere nicht beschädigt oder zerstört wird.

Helfen Sie mit, dass Besucher nicht gefährdet oder gestört werden. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Das Verlassen der Wege ist nicht gestattet. Die Wege sind den Fußgängern vorbehalten, soweit eine andere Nutzung nicht durch Beschilderung ausgewiesen ist. Insbesondere ist das Befahren mit Fahrrädern und Kutschen sowie das Reiten nicht gestattet. Von dieser Regelung sind nur Rollstühle, Wirtschaftsfahrzeuge der Parkverwaltung und Fahrzeuge mit Sondergenehmigung ausgenommen.
  • Die Benutzung ungeräumter und ungestreuter Wegeflächen sowie das Begehen der Gartenanlagen bei Sturm, Unwetter und Dunkelheit geschieht auf eigene Gefahr. Für Unfälle wird nicht gehaftet.
  • Führen Sie im Interesse aller Besucher Ihre Hunde an kurzer Leine und sorgen Sie gegebenenfalls für die Kotbeseitigung.
  • Pflücken Sie keine Pflanzen und brechen Sie keine Zweige ab.
  • Es ist nicht gestattet, im Park zu nächtigen, zu zelten, Feuer zu betreiben, Ball zu spielen und Tonübertragungsgeräte zu benutzen
  • Wasserbetriebene Anlagen dürfen nicht verunreinigt werden. In den Gewässern darf nicht gebadet, geangelt oder Wassersport betrieben werden. Es ist nicht gestattet, die Eisflächen zu betreten.
  • Für Tätigkeiten zu kommerziellen Zwecken ist eine schriftliche Genehmigung der Schlossverwaltung notwendig. Dazu zählen auch Fotoaufnahmen, die nicht ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
  • Stative oder Selfie-Stangen sind mit besonderer Umsicht zu verwenden.
  • Drohnenflüge sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Den Anweisungen der Parkaufsicht ist Folge zu leisten. Wer gegen die Parkordnung verstößt, kann aus der Anlage verwiesen werden.

STIFTUNG THÜRINGER SCHLÖSSER UND GÄRTEN

Der Direktor